Im Mittelalter fungieren die örtlichen Fischer als Lotsen. Diese Seeleute sind auf dem Fluss zuhause. Im 12. Jahrhundert legen die Autoritäten zum ersten Mal Regeln für das Lotsenwesen fest. In Artikel 3 dieses Regelwerks ist festgelegt, dass ein Lotse aufgrund eines begangenen Fehlers ohne Prozess enthauptet werden kann. Im 16. Jahrhundert wird diese Strafe gemildert und der schuldige Lotse kommt mit einer Prügelstrafe davon. Erst wesentlich später, nach Einführung des Lotsengesetzes im Jahr 1859, ist die Marine für das Lotsenwesen zuständig und grenzt zahlreiche Regeln deutlicher ein. Der Distrikt Vlissingen hat aufgrund der Westerschelde eine Sonderstellung. Im Scheldetraktat aus dem Jahr 1843 wird die freie Durchfahrt vom offenen Meer nach Antwerpen, Gent und andersherum geregelt. Darin wird weiterhin festgelegt, dass Belgien und die Niederland gemeinsam für die Lotsendienste auf der Schelde zuständig sind. Das ist auch heute noch so. Früher kämpften niederländische und flämische Lotsen mit ihren Ruderbooten allerdings noch um die Aufträge, wie auf den Gemälden an der Wand vor Ihnen gut zu sehen ist. Auch das Lampsinshuis selbst hatte seinen festen Platz im Lotsenwesen, bis zum Jahr 1986 wurde es noch als Büro genutzt. In dem Raum, in dem Sie sich gerade befinden, tagte das permanente Aufsichtsgremium der Scheldefahrt, das aus zwei Niederländern und zwei Belgiern bestand. In großen Saal, der über diesem Raum liegt, dem sogenannten Prunksaal, wohnte der Direktor des Lotsenwesens.

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